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Fördermaßnahme Biomethanschlepper

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat veröffentlichte am 04.11.2025 eine Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau.

Berücksichtigt werden dort auch Biomethanschlepper:

  • Förderfähig sind Landmaschinen mit alternativen Antriebssystemen
  • Förderhöhe wird über Kategorie festgelegt
  • Kategorie Biomethanschlepper: C
  • Förderquote: 25%
  • Die Höchstgrenze für die Förderung beträgt 600.000 € pro Unternehmen und Investitionsvorhaben.

Nachzulesen ist die Richtlinie hier:

Richtlinie_2025.pdf

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