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Fördermaßnahme Biomethanschlepper
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat veröffentlichte am 04.11.2025 eine Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau.
Berücksichtigt werden dort auch Biomethanschlepper:
- Förderfähig sind Landmaschinen mit alternativen Antriebssystemen
- Förderhöhe wird über Kategorie festgelegt
- Kategorie Biomethanschlepper: C
- Förderquote: 25%
- Die Höchstgrenze für die Förderung beträgt 600.000 € pro Unternehmen und Investitionsvorhaben.
Nachzulesen ist die Richtlinie hier: